Notice regarding archiving of photos and email notifications
Archiving your photos to allow new orders is part of our service and thus, it is a contractual part of creating a customer account.
In addition, sending reminders / notifications via email (for example, information about the provision of photos or their deletion) is part of our service and therefore no separate consent request is needed.
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:: AGB ::
I. Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotodesigner erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotodesigner hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. ( Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, usw.)
II. Urheberrecht
- Dem Fotodesigner steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die vom Fotodesigner hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
- Überträgt der Fotodesigner Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach Vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotodesigner.
- Der Besteller eines Bildes i.S. vom §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
- Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotodesigner, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotodesigner zum Schadenersatz.
- Die Negative verbleiben beim Fotodesigner. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung von Lichtbildern wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotodesigner die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tag nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotodesigner bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum des Fotodesigners.
- Hat der Auftraggeber dem Fotodesigner keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch – technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotodesigner behält den Vergütungs- Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotodesigner für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch Schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotodesigner – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotodesigner verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach 3 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm Negative zum Kauf an.
- Der Fotodesigner haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen Der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotodesigner übergebenen Vorlage das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder Abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 2 Werktagen ab, ist der Fotodesigner berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
- Überlässt der Fotodesigner dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde- auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotodesigner, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
- Überlässt der Fotodesigner dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber nie nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotodesigner eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenpauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotodesigner Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotodesigner vorbehalten.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorhergesehene Zeit aus Gründen, die der Fotodesigner nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotodesigners, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotodesigner auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass den Fotodesigner kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotodesigner auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotodesigner bestätigt worden sind. Der Fotodesigner haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Fotoaufträge können mit einer Frist von 8 (in Worten: acht) Tagen nach Unterschrift (dies aber spätestens 14 Tage vor dem Aufnahmetermin) kostenlos storniert werden, Bei einer späteren Stornierung wird derb gesamte Auftrag in Rechnung gestellt.
VII . Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotodesigner verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII . Digitale Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotodesigners auf Datenträgern aller art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotodesigners.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX . Bildbearbeitung
- Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotodesigners und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotodesigners. Entsteht durch Foto – Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8 UrhG.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotodesigners digital zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotodesigners mit den Bilddateien elektronisch verknüpft wird.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektoren, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotodesigner als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
- Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotodesigner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotodesigner von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
- Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotodesigners im Internet und in Intranets, in Online – Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, auf CD – ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotodesigner und dem Auftraggeber gestattet.
- Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets, auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotodesigners.
- Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotodesigner auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotodesigners.
- Der Fotodesigner ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich Vereinbart wurde.
- Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotodesigner ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Hat der Fotodesigner dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotodesigners verändert werden.
- Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotodesigners, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotodesigners als Gerichtsstand vereinbart.